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Interviews mit Swetlana Schölzel, Dr. Till Elgeti und Christoph Goldhofer zum Thema 4. Reinigungsstufe

 

Sowohl aus Gründen der Wirtschaftlichkeit als auch der Nachhaltigkeit besteht immer dringender Bedarf, die Effizienz von Kläranlagen zu steigern. Um unnötige Kosten zu vermeiden, die Umwelt zu schützen und Ressourcen zu schonen ist es unerlässlich, Lösungen zur Verbesserung der Reinigungsleistung zu finden.

In einer dreiteiligen Interviewreihe sprechen wir mit drei herausragenden Fachleuten, die verschiedene Bereiche und Möglichkeiten vorstellen, diesen Herausforderungen zu begegnen. Im ersten Interview geht es um Nachhaltigkeit und die neuesten Reinigungsverfahren, im zweiten um Umweltschutzrechte und im dritten Gespräch stehen technologische Innovationen im Vordergrund.

Verpassen Sie nicht diese Gelegenheit, einen Einblick in die Zukunft der Kläranlagen zu erhalten!

Christoph Goldhofer, Leitung INDIKA
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Kurzvita: M. Sc. Christoph Goldhofer ist Projektingenieur bei UNITECHNICS und hat sich auf das webbasierte Indirekteinleiterkataster – INDIKA – spezialisiert.

1.Wer führt ein Kataster für Indirekteinleiter?

Kurz: Ein Indirekteinleiterkataster müssen Betreiber öffentlicher Entwässerungsanlagen führen. Diese leiten meistens mittels einer Kläranlage das gereinigte Abwasser direkt in ein Gewässer ein. Damit es bei diesem allgemeinen Prozess keine Probleme gibt, wurden den Betreiber diverse Pflichten auferlegt. Eine dieser Pflichten ist die Überwachung der Indirekteinleiter. Da diese alles andere als häusliches Abwasser einleiten, sind solche Betriebe und Einrichtungen streng zu überwachen. Dies geschieht in erster Instanz durch das sogenannte Indirekteinleiterkataster.

2.Wie aufwendig ist es, ein solches Kataster zu führen?

Je nachdem wie hoch die Ansprüche des Betreibers sind – Aber selbst, wenn man nur die gesetzlich vorgegebenen Mindestansprüche an ein solches Kataster erfüllen will, hat man einen großen Aufwand die nötigen Daten von den Indirekteinleitern einzuholen. Wenn Betreiber dann noch den Anspruch an ein aktuelles Kataster und keine Momentaufnahme haben, müssen Sie sich dauerhaft mit den Indirekteinleitern beschäftigen – dies kann je nach Größe des Einzugsgebietes Ressourcen verbrauchen.

3.
Wie können Sie die Rücklaufquote beeinflussen?

Die Rücklaufquote ist nichts anderes als eine Kennzahl, wie viele der kontaktierten Indirekteinleiter einverstanden sind ihre Daten für das Kataster bereit zu stellen. Somit kann die Rücklaufquote wohl am aller ehesten positiv beeinflusst werden, wenn man dem Indirekteinleiter einen einfachen und schnellen Zugang zu dem Erhebungsbogen gewährt sowie ihm eine Möglichkeit zu geben,  bei Fragen sofort jemanden erreichen zu können. Weiter muss man eben genug „Manpower“ haben, um bei ausbleibenden Daten weiter am Ball zu bleiben und die Indirekteinleiter stetig an die Mithilfe bei so einer Katastererstellung zu erinnern.


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Dr. Till Elgeti, Rechtsanwalt
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Kurzvita:
Rechtsanwalt Dr. Till Elgeti ist Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Partner in der Kanzlei Wolter – Hoppenberg. Er begleitet die Öffentliche Hand sowie Mandant*innen im Umweltrecht, ist ehrenamtliches Mitglied der DWA, Lehrbeauftragter an der Ruhr-Universität Bochum, Referent und Autor von Fachbeiträgen

Folgende Fragen haben wir in unserem Interview an Dr. Till Elgeti, Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei Wolter und Hoppenberg gestellt:

 

1.Müssen Betreiber von Kläranlagen bei der Einrichtung der 4. Reinigungsstufe Genehmigungen einholen?

Dr. Till Elgeti: „Kurz: Ja. Etwas genauer: Der Bau einer weiteren Reinigungsstufe geht (meist) mit umfänglichen baulichen und betrieblichen Änderungen an einer Kläranlage einher. Zwar gibt es einige Ausnahmen für genehmigungsfreie Maßnahmen bei der Abwasserbeseitigung (z.B. für verschiedene bauliche Anlagen), aber je nach Anlage und Bundesland kann es wasser-, natur- und baurechtliche Zulassungserfordernisse geben.“ 

2.Gibt es Möglichkeiten der Unterstützung/Förderung bei der Einrichtung der 4. Reinigungsstufe?

Dr. Till Elgeti: „Da eine 4. Behandlungsstufe bisher nicht Stand der Technik ist, gibt es in vielen Bundesländern Fördermöglichkeiten (zumeist aus der Abwasserabgabe). Die zuständigen Behörden beraten hier die Betreiber gerne.“

3.Was könnten die Gründe dafür sein, wenn Betreiber von Kläranlagen die 4. Reinigungsstufe noch nicht eingeführt haben? Finanzierung? Fehlende Informationen zu Wirksamkeit oder Notwendigkeit?

Dr. Till Elgeti: „Eine 4. Behandlungsstufe ist derzeit nicht der Stand der Technik. Sie muss daher nicht aus Sicht der Emission einer Kläranlage eingeführt werden. Damit ist eine Finanzierung nur möglich, wenn die 4. Behandlungsstufe auf Grund des Einleitungsgewässers erforderlich ist oder politisch eine höhere Abwasserreinigungsqualität beschlossen wird. Dies wird sich (wahrscheinlich) durch die neue Kommunalabwasserrichtlinie ändern, welche im Entwurf zwei Schwellenwerte (100.000 EW und 10.000 EW in empfindlichen Gebieten) vorsieht.“

Unsere Verpflichtung zur saubereren Umwelt und effizienteren Abwasserreinigung beginnt damit, Informationen zu sammeln und Maßnahmen zu ergreifen. Wenn Sie weitere Fragen haben oder konkretere Informationen zu diesen Themen benötigen, können Sie sich im November beim Kurs/Workshop in Paderborn an die gleichen Experten wenden.

https://www.unitechnics.de/de/veranstaltungen.html

Wir wünschen Ihnen weiterhin erfolgreiche und umweltfreundliche Projekte!

 
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Swetlana Schölzel, Umweltingenieurin
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Kurzvita:
Swetlana Schölzel, SCHÖLZEL CONSULTING. Die selbstständige Verfahrensingenieurin beschäftigt sich seit fast fünf Jahren ausschließlich mit Spurenstoffen und den 3. und 4. Reinigungsstufen auf Kläranlagen.

1.Welchen Zweck erfüllt eine 4. Reinigungsstufe im Klärprozess?

Swetlana Schölzel: „Kläranlagen sind nicht auf die Entfernung so genannter Spurenstoffe (z.B. Industrie- und Haushaltschemikalien oder Arzneimittelrückstände) ausgelegt, weshalb diese im konventionellen Abwasserreinigungsprozess nicht oder nicht ausreichend eliminiert werden. Aber auch schon bei geringen Konzentrationen haben diese Stoffe Auswirkungen auf Flora und Fauna im Gewässer bzw. der Umwelt. Eine 4. Reinigungsstufe entfernt diese Art Stoffe weitestgehend aus dem Abwasser. Aber auch hier gibt es keine vollständige Entfernung. Diese ist stoff- und verfahrensspezifisch.“

2.Wo kann eine 4. Reinigungsstufe sinnvoll sein?

Swetlana Schölzel: „Vor allem bei sensiblen Vorflutern. Also Gewässer mit einem hohen Abwasseranteil, Gewässer in Naturschutz- oder in Trinkwasserschutzgebieten.“

3.Welche Herausforderungen bringt eine 4. Stufe für den Kläranlagenbetrieb mit sich?

Swetlana Schölzel: „Vierte Reinigungsstufen sind neue Technologien und werden oft ohne zusätzliche Personaleinstellungen in das vorhandene Tagesgeschäft des Betriebspersonals integriert. Durch die so entstandene Zusatzbelastung fehlt dem Betrieb oft die Zeit, sich ausführlich mit der 4. Stufe zu beschäftigen. Dadurch kommt es nicht selten vor, dass der Reinigungsprozess nicht optimal läuft.“

Beginnen Sie diese Reise mit uns und gehen Sie einen Schritt in Richtung einer saubereren Umwelt und effizienteren Abwasserreinigung!

 
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UNITECHNICS KG


Werkstraße 717
19061 Schwerin
Deutschland

Pers. haftender Gesellschafter:
Axel Bohatsch

Registergericht:
Amtsgericht Schwerin HRA 3119

USt.-ID: DE274714107

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